Aufnahme

In die Weggemeinschaft Vulkaneifel werden Menschen ab dem 18. Lebensjahr aufgenommen, die als dauerhaft „geistig behindert“ gelten, und auch – eingeschränkt - mehrfachbehindert sein können. Dabei gibt es keine grundsätzliche Festlegung auf eine bestimmte Form der Beeinträchtigung.
Einer endgültigen Aufnahme geht ein erstes Kennenlerngespräch und ein sich daran anschließendes zweiwöchiges „Probewohnen“ voran.
Das „Probewohnen“ soll insbesondere dem Menschen mit Behinderung die Gelegenheit geben, das Leben und Arbeiten in der Weggemeinschaft umfassend kennenzulernen um auf dieser Grundlage eine möglichst selbständige Entscheidung treffen zu können.